Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 1

يَـٰٓأَيُّهَا ٱلنَّاسُ ٱتَّقُواْ رَبَّكُمُ ٱلَّذِي خَلَقَكُم مِّن نَّفۡسٖ وَٰحِدَةٖ وَخَلَقَ مِنۡهَا زَوۡجَهَا وَبَثَّ مِنۡهُمَا رِجَالٗا كَثِيرٗا وَنِسَآءٗۚ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ ٱلَّذِي تَسَآءَلُونَ بِهِۦ وَٱلۡأَرۡحَامَۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلَيۡكُمۡ رَقِيبٗا

O Ihr Menschen, fürchtet Euren Herrn, der Euch aus einer einzigen Seele erschuf, aus ihr ihre Gattin erschuf und viele von ihnen (entstandene) Männer und Frauen (auf Erden) verteilte! Und fürchtet Allah, um dessentwegen Ihr Euch gegenseitig bittet, und achtet die Verwandtschaftsbande! Allah ist ja Euer genauer Beobachter



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 2

وَءَاتُواْ ٱلۡيَتَٰمَىٰٓ أَمۡوَٰلَهُمۡۖ وَلَا تَتَبَدَّلُواْ ٱلۡخَبِيثَ بِٱلطَّيِّبِۖ وَلَا تَأۡكُلُوٓاْ أَمۡوَٰلَهُمۡ إِلَىٰٓ أَمۡوَٰلِكُمۡۚ إِنَّهُۥ كَانَ حُوبٗا كَبِيرٗا

Und gebt den Waisen ihr Vermögen und tauscht nicht das Schlechte davon gegen das Gute ein! Und verleibt Euch nicht ihr Vermögen ein, indem Ihr es zu Eurem Vermögen rechnet! Dies wäre gewiss eine große Untat



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 3

وَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تُقۡسِطُواْ فِي ٱلۡيَتَٰمَىٰ فَٱنكِحُواْ مَا طَابَ لَكُم مِّنَ ٱلنِّسَآءِ مَثۡنَىٰ وَثُلَٰثَ وَرُبَٰعَۖ فَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا تَعۡدِلُواْ فَوَٰحِدَةً أَوۡ مَا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُكُمۡۚ ذَٰلِكَ أَدۡنَىٰٓ أَلَّا تَعُولُواْ

Und wenn Ihr befürchtet, nicht gerecht zu den Waisen zu sein,[1] dann heiratet, wie es Euch gefällt, Frauen: zwei drei oder vier. Wenn Ihr jedoch befürchtet, nicht gerecht zu sein, dann eine, oder was Eure Rechte (an Sklaven) besitzt. Dies führt eher dazu, dass Ihr nicht belastet.[2]


1- - Dies bezieht sich auf den Anlass, dass Mädchen in der Obhut von Männern heranwuchsen und diese Männer die verwaisten Mädchen heirateten, ohne ihnen eine Morgengabe zu geben (vgl. Koran 4: 127). Der Vers handelt von diesem Fall: Bevor jemand einem verwaisten Mädchen, das in seiner Obhut ist, Unrecht antut, soll er lieber eine weitere Frau heiraten. Der Vers bedeutet nicht, dass die Mehrehe im Islam nur unter diesem Umstand erlaubt wäre, da der Vers die Mehrehre nicht auf diese Bedingung beschränkt.


2- - Alternative Deutung: „dass Ihr nicht zu viele Nachkommen habt“, das Verb ʿāla im Vers bedeutet ‚belasten‘, diese Belastung wird etwa als Ungerechtigkeit gegenüber Frauen oder aber als Belastung durch viele Kinder gedeutet. Daher empfehlen die meisten Rechtsschulen die Monogamie.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 4

وَءَاتُواْ ٱلنِّسَآءَ صَدُقَٰتِهِنَّ نِحۡلَةٗۚ فَإِن طِبۡنَ لَكُمۡ عَن شَيۡءٖ مِّنۡهُ نَفۡسٗا فَكُلُوهُ هَنِيٓـٔٗا مَّرِيٓـٔٗا

Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Und wenn sie aus freien Stücken auf einen Teil davon verzichten, so nehmt es wohlbekömmlich an!



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 5

وَلَا تُؤۡتُواْ ٱلسُّفَهَآءَ أَمۡوَٰلَكُمُ ٱلَّتِي جَعَلَ ٱللَّهُ لَكُمۡ قِيَٰمٗا وَٱرۡزُقُوهُمۡ فِيهَا وَٱكۡسُوهُمۡ وَقُولُواْ لَهُمۡ قَوۡلٗا مَّعۡرُوفٗا

Und gebt nicht den Unvernünftigen Euer Vermögen, das Allah für Euch zum Lebensunterhalt bestimmt hat! Versorgt sie damit, kleidet sie ein und redet ihnen gut zu!



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 6

وَٱبۡتَلُواْ ٱلۡيَتَٰمَىٰ حَتَّىٰٓ إِذَا بَلَغُواْ ٱلنِّكَاحَ فَإِنۡ ءَانَسۡتُم مِّنۡهُمۡ رُشۡدٗا فَٱدۡفَعُوٓاْ إِلَيۡهِمۡ أَمۡوَٰلَهُمۡۖ وَلَا تَأۡكُلُوهَآ إِسۡرَافٗا وَبِدَارًا أَن يَكۡبَرُواْۚ وَمَن كَانَ غَنِيّٗا فَلۡيَسۡتَعۡفِفۡۖ وَمَن كَانَ فَقِيرٗا فَلۡيَأۡكُلۡ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ فَإِذَا دَفَعۡتُمۡ إِلَيۡهِمۡ أَمۡوَٰلَهُمۡ فَأَشۡهِدُواْ عَلَيۡهِمۡۚ وَكَفَىٰ بِٱللَّهِ حَسِيبٗا

Und prüft die Waisen, bis sie das Heiratsalter erreicht haben. Wenn ihr dann erkennt, dass sie vernünftig sind, so händigt ihnen ihr Vermögen aus. Und verleibt es Euch nicht verschwenderisch und voreilig ein, bevor sie alt genug sind! Wer unbedürftig ist, soll sich zurückhalten, und wer arm ist, der soll es (das Vermögen der Waise) im üblichen Maß verwenden. Und wenn Ihr ihnen ihr Vermögen aushändigt, dann lasst es bezeugen! Und Allah genügt als Abrechner



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 7

لِّلرِّجَالِ نَصِيبٞ مِّمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٰلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَ وَلِلنِّسَآءِ نَصِيبٞ مِّمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٰلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَ مِمَّا قَلَّ مِنۡهُ أَوۡ كَثُرَۚ نَصِيبٗا مَّفۡرُوضٗا

Den Männern steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und Verwandten hinterlassen, sei es wenig davon oder viel; ein verpflichtender Anteil



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 8

وَإِذَا حَضَرَ ٱلۡقِسۡمَةَ أُوْلُواْ ٱلۡقُرۡبَىٰ وَٱلۡيَتَٰمَىٰ وَٱلۡمَسَٰكِينُ فَٱرۡزُقُوهُم مِّنۡهُ وَقُولُواْ لَهُمۡ قَوۡلٗا مَّعۡرُوفٗا

Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waise und Bedürftige teilnehmen, so versorgt sie davon und redet ihnen gut zu!



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 9

وَلۡيَخۡشَ ٱلَّذِينَ لَوۡ تَرَكُواْ مِنۡ خَلۡفِهِمۡ ذُرِّيَّةٗ ضِعَٰفًا خَافُواْ عَلَيۡهِمۡ فَلۡيَتَّقُواْ ٱللَّهَ وَلۡيَقُولُواْ قَوۡلٗا سَدِيدًا

Es sollen sich jedoch die in Acht nehmen, die (finanziell) schwache Nachkommen hinterlassen, um die sie bangen. Sie sollen Allah fürchten und vernünftige Worte sprechen



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 10

إِنَّ ٱلَّذِينَ يَأۡكُلُونَ أَمۡوَٰلَ ٱلۡيَتَٰمَىٰ ظُلۡمًا إِنَّمَا يَأۡكُلُونَ فِي بُطُونِهِمۡ نَارٗاۖ وَسَيَصۡلَوۡنَ سَعِيرٗا

Diejenigen, die sich das Vermögen der Waisen übeltäterisch einverleiben, werden sich (im Jenseits) gewiss in ihren Bäuchen Feuer einverleiben und sie werden in einer Gluthitze schmoren



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 11

يُوصِيكُمُ ٱللَّهُ فِيٓ أَوۡلَٰدِكُمۡۖ لِلذَّكَرِ مِثۡلُ حَظِّ ٱلۡأُنثَيَيۡنِۚ فَإِن كُنَّ نِسَآءٗ فَوۡقَ ٱثۡنَتَيۡنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَۖ وَإِن كَانَتۡ وَٰحِدَةٗ فَلَهَا ٱلنِّصۡفُۚ وَلِأَبَوَيۡهِ لِكُلِّ وَٰحِدٖ مِّنۡهُمَا ٱلسُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُۥ وَلَدٞۚ فَإِن لَّمۡ يَكُن لَّهُۥ وَلَدٞ وَوَرِثَهُۥٓ أَبَوَاهُ فَلِأُمِّهِ ٱلثُّلُثُۚ فَإِن كَانَ لَهُۥٓ إِخۡوَةٞ فَلِأُمِّهِ ٱلسُّدُسُۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصِي بِهَآ أَوۡ دَيۡنٍۗ ءَابَآؤُكُمۡ وَأَبۡنَآؤُكُمۡ لَا تَدۡرُونَ أَيُّهُمۡ أَقۡرَبُ لَكُمۡ نَفۡعٗاۚ فَرِيضَةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمٗا

Allah bestimmt das Vermächtnis für Eure Kinder, dem männlichen steht der Anteil von zwei weiblichen (Erben) zu.[1] Wenn es mehr als zwei Frauen (Töchter) sind, so erhalten sie zwei Drittel dessen, was er hinterließ. Und wenn es eine (Tochter) ist, erhält sie die Hälfte (des Erbes). Und seine Eltern erhalten jeweils ein Sechstel dessen, was er hinterließ, wenn er Kinder hat. Doch wenn er keine Kinder hat und seine Eltern von ihm erben, so erhält die Mutter ein Drittel. Hat er jedoch Brüder, so erhält die Mutter ein Sechstel. (Dies gilt) nach dem Vermächtnis,[2] das ausgestellt wurde, oder Schulden.[3] Eure Eltern und Eure Söhne, Ihr wisst nicht, wer Euch im Nutzen näher steht. Es (das Erbe) ist als Pflicht von Allah (vorgeschrieben). Allah ist ja allwissend und weise


1- - Dieses Prinzip gilt nur in speziellen Fällen im Erbrecht, Frauen können auch einen höheren Anteil erhalten als männliche Erben. Dies hängt von der Erbkonstellation ab.


2- - Das islamische Recht unterscheidet zwischem dem Vermächtnis (waṣiyya) und dem Pflichterbe. Das Vermächtnis ist ein Almosen an Personen, die nicht als Pflichterben infrage kommen, die Gesamtmenge des Vermächtnisses darf höchstens ein Drittel betragen. Die Verse 4:11 f. und 4:176 regeln zusammen mit einigen Hadithen das Pflichterbe.


3- - Vor dem Pflichterbe werden die Begräbniskosten, Schulden und das Vermächtnis ein Almosen des Verstorbenen vom Nachlass abgezogen. Der Rest wird nach den Pflichtanteilen aufgeteilt.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 12

۞وَلَكُمۡ نِصۡفُ مَا تَرَكَ أَزۡوَٰجُكُمۡ إِن لَّمۡ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٞۚ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٞ فَلَكُمُ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكۡنَۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصِينَ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٖۚ وَلَهُنَّ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكۡتُمۡ إِن لَّمۡ يَكُن لَّكُمۡ وَلَدٞۚ فَإِن كَانَ لَكُمۡ وَلَدٞ فَلَهُنَّ ٱلثُّمُنُ مِمَّا تَرَكۡتُمۚ مِّنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ تُوصُونَ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٖۗ وَإِن كَانَ رَجُلٞ يُورَثُ كَلَٰلَةً أَوِ ٱمۡرَأَةٞ وَلَهُۥٓ أَخٌ أَوۡ أُخۡتٞ فَلِكُلِّ وَٰحِدٖ مِّنۡهُمَا ٱلسُّدُسُۚ فَإِن كَانُوٓاْ أَكۡثَرَ مِن ذَٰلِكَ فَهُمۡ شُرَكَآءُ فِي ٱلثُّلُثِۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصَىٰ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٍ غَيۡرَ مُضَآرّٖۚ وَصِيَّةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٞ

Und Euch (Ehemännern) steht die Hälfte dessen zu, was Eure Ehefrauen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, so steht Euch (Ehemännern) ein Viertel dessen zu, was sie (die Ehefrauen) hinterlassen haben; nach einem Vermächnis, das sie ausgestellt haben, oder Schulden. Und ihnen (den Ehefrauen) steht ein Viertel dessen zu, was Ihr (Ehemänner) hinterlassen habt, wenn Ihr keine Kinder habt. Wenn Ihr jedoch Kinder habt, so steht ihnen (den Ehefrauen) ein Achtel dessen zu, was Ihr (Ehemänner) hinterlassen habt, nach einem Vermächnis, das Ihr ausgestellt habt, oder Schulden. Und wenn ein Mann über eine Seitenlinie[1] beerbt wird, oder eine Frau, und er einen Bruder oder eine Schwester hat, so steht jedem der beiden ein Sechstel zu. Wenn es mehr als diese sind, so sind sie Teilhaber an einem Drittel; (dies gilt) nach dem Vermächtnis, das ausgestellt wurde, oder Schulden ohne Schädigung; als Vermächtnis von Allah. Und Allah ist allwissend und nachsichtig


1- - Ar. kalāla ‚Kranz‘: Ein Verstorbener hat keine Vorfahren und Nachkommen, in diesem Fall vererbt er seinen Nachlass über die Seitenlinie an Geschwister, Ehepartner etc.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 13

تِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِۚ وَمَن يُطِعِ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥ يُدۡخِلۡهُ جَنَّـٰتٖ تَجۡرِي مِن تَحۡتِهَا ٱلۡأَنۡهَٰرُ خَٰلِدِينَ فِيهَاۚ وَذَٰلِكَ ٱلۡفَوۡزُ ٱلۡعَظِيمُ

Jene sind die Grenzen Allahs. Und wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den lässt Er in Paradiesgärten eintreten, unter denen die Flüsse dahinfließen, ewig sind sie darin. Und jenes ist der gewaltige Sieg



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 14

وَمَن يَعۡصِ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥ وَيَتَعَدَّ حُدُودَهُۥ يُدۡخِلۡهُ نَارًا خَٰلِدٗا فِيهَا وَلَهُۥ عَذَابٞ مُّهِينٞ

Und wer sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, in dem er ewig sein wird, und ihm gebührt eine schmähliche Strafe



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 15

وَٱلَّـٰتِي يَأۡتِينَ ٱلۡفَٰحِشَةَ مِن نِّسَآئِكُمۡ فَٱسۡتَشۡهِدُواْ عَلَيۡهِنَّ أَرۡبَعَةٗ مِّنكُمۡۖ فَإِن شَهِدُواْ فَأَمۡسِكُوهُنَّ فِي ٱلۡبُيُوتِ حَتَّىٰ يَتَوَفَّىٰهُنَّ ٱلۡمَوۡتُ أَوۡ يَجۡعَلَ ٱللَّهُ لَهُنَّ سَبِيلٗا

Und diejenigen Frauen, die die Schandtat begehen, gegen die sollt ihr vier Zeugen von Euch bezeugen lassen. Wenn sie (die Unzucht) bezeugen, so haltet sie in den Häusern fest, bis der Tod sie ereilt oder Allah für sie einen Ausweg bestimmt.[1]


1- - Dieser Vers ist aufgehoben, wie „oder Allah für sie einen Ausweg bestimmt“ andeutet. Sie in den Häusern festzuhalten ist als Haftstrafe zu verstehen. Damals gab es keine Gefängnisse.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 16

وَٱلَّذَانِ يَأۡتِيَٰنِهَا مِنكُمۡ فَـَٔاذُوهُمَاۖ فَإِن تَابَا وَأَصۡلَحَا فَأَعۡرِضُواْ عَنۡهُمَآۗ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ تَوَّابٗا رَّحِيمًا

Und diejenigen von Euch, die sie (die Unzucht) begehen, die bestraft beide! Wenn beide jedoch reumütig umkehren und korrekt handeln, so lasst von beiden ab! Allah nimmt ja die Reue an und ist barmherzig



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 17

إِنَّمَا ٱلتَّوۡبَةُ عَلَى ٱللَّهِ لِلَّذِينَ يَعۡمَلُونَ ٱلسُّوٓءَ بِجَهَٰلَةٖ ثُمَّ يَتُوبُونَ مِن قَرِيبٖ فَأُوْلَـٰٓئِكَ يَتُوبُ ٱللَّهُ عَلَيۡهِمۡۗ وَكَانَ ٱللَّهُ عَلِيمًا حَكِيمٗا

Die Annahme der Reue obliegt Allah nur gegenüber denen, die das Üble unwissend tun und alsbald reumütig umkehren; die Reue jener nimmt Allah an. Und Allah ist allwissend und weise



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 18

وَلَيۡسَتِ ٱلتَّوۡبَةُ لِلَّذِينَ يَعۡمَلُونَ ٱلسَّيِّـَٔاتِ حَتَّىٰٓ إِذَا حَضَرَ أَحَدَهُمُ ٱلۡمَوۡتُ قَالَ إِنِّي تُبۡتُ ٱلۡـَٰٔنَ وَلَا ٱلَّذِينَ يَمُوتُونَ وَهُمۡ كُفَّارٌۚ أُوْلَـٰٓئِكَ أَعۡتَدۡنَا لَهُمۡ عَذَابًا أَلِيمٗا

Doch steht die Annahme der Reue nicht denen zu, die die Sünden begehen, bis manchen von ihnen der Tod ereilt und er sagt: „Jetzt bereue ich doch!“, und auch nicht denen, die als Leugner sterben. Für jene haben Wir eine schmerzhafte Pein vorbereitet



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 19

يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا يَحِلُّ لَكُمۡ أَن تَرِثُواْ ٱلنِّسَآءَ كَرۡهٗاۖ وَلَا تَعۡضُلُوهُنَّ لِتَذۡهَبُواْ بِبَعۡضِ مَآ ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَٰحِشَةٖ مُّبَيِّنَةٖۚ وَعَاشِرُوهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ فَإِن كَرِهۡتُمُوهُنَّ فَعَسَىٰٓ أَن تَكۡرَهُواْ شَيۡـٔٗا وَيَجۡعَلَ ٱللَّهُ فِيهِ خَيۡرٗا كَثِيرٗا

O Ihr, die Ihr bereits glaubt, es ist Euch nicht erlaubt, die Frauen gegen ihren Willen zu erben.[1] Und haltet sie nicht (von der Ehe) ab, damit Ihr einen Teil dessen wegnehmen könnt, was Ihr ihnen gegeben habt, es sei denn, sie begehen eine offenkundige Schandtat. Und lebt mit ihnen im Guten! Und auch wenn Ihr sie verabscheut, so verabscheut Ihr vielleicht etwas, worin Allah viel Gutes gelegt hat


1- - Vor dem Islam gehörten die Frauen eines Mannes zum Nachlass, die mit seinem Vermögen unter den Erben verteilt wurden.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 20

وَإِنۡ أَرَدتُّمُ ٱسۡتِبۡدَالَ زَوۡجٖ مَّكَانَ زَوۡجٖ وَءَاتَيۡتُمۡ إِحۡدَىٰهُنَّ قِنطَارٗا فَلَا تَأۡخُذُواْ مِنۡهُ شَيۡـًٔاۚ أَتَأۡخُذُونَهُۥ بُهۡتَٰنٗا وَإِثۡمٗا مُّبِينٗا

Und wenn Ihr eine Ehefrau gegen eine (andere) Ehefrau ersetzen wollt, und einer bereits einen Zentner (Geld) gegeben habt, so nehmt nichts davon! Wollt Ihr dies etwa durch Lug und offenkundiges Übel wegnehmen?



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 21

وَكَيۡفَ تَأۡخُذُونَهُۥ وَقَدۡ أَفۡضَىٰ بَعۡضُكُمۡ إِلَىٰ بَعۡضٖ وَأَخَذۡنَ مِنكُم مِّيثَٰقًا غَلِيظٗا

Und wie könnt Ihr es wegnehmen, wo Ihr Euch doch bereits einander geöffnet habt und sie mit Euch einen gewaltigen Bund abgeschlossen haben?



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 22

وَلَا تَنكِحُواْ مَا نَكَحَ ءَابَآؤُكُم مِّنَ ٱلنِّسَآءِ إِلَّا مَا قَدۡ سَلَفَۚ إِنَّهُۥ كَانَ فَٰحِشَةٗ وَمَقۡتٗا وَسَآءَ سَبِيلًا

Und heiratet nicht, was Eure Väter bereits an Frauen geheiratet haben, bis auf das, was bereits geschehen ist![1] Dies ist eine Schandtat, abscheulich und ein übler Weg


1- - Mit „bis auf das, was bereits geschehen ist“ sind Ehen gemeint, die vor der Offenbarung dieses Verses geschlossen wurden.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 23

حُرِّمَتۡ عَلَيۡكُمۡ أُمَّهَٰتُكُمۡ وَبَنَاتُكُمۡ وَأَخَوَٰتُكُمۡ وَعَمَّـٰتُكُمۡ وَخَٰلَٰتُكُمۡ وَبَنَاتُ ٱلۡأَخِ وَبَنَاتُ ٱلۡأُخۡتِ وَأُمَّهَٰتُكُمُ ٱلَّـٰتِيٓ أَرۡضَعۡنَكُمۡ وَأَخَوَٰتُكُم مِّنَ ٱلرَّضَٰعَةِ وَأُمَّهَٰتُ نِسَآئِكُمۡ وَرَبَـٰٓئِبُكُمُ ٱلَّـٰتِي فِي حُجُورِكُم مِّن نِّسَآئِكُمُ ٱلَّـٰتِي دَخَلۡتُم بِهِنَّ فَإِن لَّمۡ تَكُونُواْ دَخَلۡتُم بِهِنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ وَحَلَـٰٓئِلُ أَبۡنَآئِكُمُ ٱلَّذِينَ مِنۡ أَصۡلَٰبِكُمۡ وَأَن تَجۡمَعُواْ بَيۡنَ ٱلۡأُخۡتَيۡنِ إِلَّا مَا قَدۡ سَلَفَۗ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ غَفُورٗا رَّحِيمٗا

Euch sind (zur Ehe) verboten Eure Mütter, Eure Töchter, Eure Schwestern, Eure Tanten väterlicherseits, Eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester, Eure Mütter, die Euch gestillt haben, Eure Schwestern über das Stillen,[1] die Mütter Eurer Frauen und Eure Stieftöchter, die in Euren Schößen (aufgewachsen) sind, von Euren Frauen, denen Ihr beigeschlafen habt. Solltet Ihr ihnen jedoch nicht beigeschlafen haben, so ist es für Euch keine Sünde.[2] Und die Gattinnen Eurer Söhne, die aus Euren Lenden stammen, und dass Ihr mit zwei Schwestern gleichzeitig verheiratet seid, bis auf das, was bereits geschehen ist.[3] Allah ist ja vergebend und barmherzig


1- - Im Islam sind Personen auch über das Stillen verwandt (Milchverwandtschaft, Stillverwandtschaft). Diese Milchverwandtschaft tritt ein, wenn zwei Personen im Säuglingsalter von einer Frau gestillt wurden.


2- - Dies bedeutet: Die Stieftochter ist dem Mann für immer zur Ehe verboten, sobald er ihre Mutter geheiratet und ihr beigeschlafen hat. Sollte er sich von der Mutter trennen, bevor beide die Ehe vollzogen haben, wäre ihm ihre Tochter zur Ehe erlaubt.


3- - Siehe Fußnote (1) auf dieser Seite zum Vers 22.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 24

۞وَٱلۡمُحۡصَنَٰتُ مِنَ ٱلنِّسَآءِ إِلَّا مَا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُكُمۡۖ كِتَٰبَ ٱللَّهِ عَلَيۡكُمۡۚ وَأُحِلَّ لَكُم مَّا وَرَآءَ ذَٰلِكُمۡ أَن تَبۡتَغُواْ بِأَمۡوَٰلِكُم مُّحۡصِنِينَ غَيۡرَ مُسَٰفِحِينَۚ فَمَا ٱسۡتَمۡتَعۡتُم بِهِۦ مِنۡهُنَّ فَـَٔاتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ فَرِيضَةٗۚ وَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ فِيمَا تَرَٰضَيۡتُم بِهِۦ مِنۢ بَعۡدِ ٱلۡفَرِيضَةِۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمٗا

Und (zur Ehe verboten sind) die Verheirateten unter Euren Frauen, bis auf das, was Eure Rechte (an Leibeigenen) besitzt, (dies ist) die Vorschrift Allahs für Euch. Und Euch wurde erlaubt, was darüber hinausgeht, damit Ihr mit Eurem Vermögen um die Hand (von Frauen) anhaltet, um nach Keuschheit zu streben, und nicht, um Unzucht zu treiben. Und wenn Ihr mit ihnen die Ehe vollzogen habt, so gebt ihnen verpflichtend ihre Morgengabe![1] Und es lastet auf Euch keine Sünde wegen dem, worüber Ihr Euch nach (dem Einhalten) der verpflichtenden Morgengabe geeinigt habt. Allah ist ja allwissend und weise


1- - Die Morgengabe ist ein Betrag, den die Braut vom Bräutigam erhält. Der Vers bedeutet wörtlich übersetzt: „Und was Ihr an ihnen (den Frauen) davon genossen habt, so gebt ihnen (den Frauen) ihren Lohn als Pflicht!“


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 25

وَمَن لَّمۡ يَسۡتَطِعۡ مِنكُمۡ طَوۡلًا أَن يَنكِحَ ٱلۡمُحۡصَنَٰتِ ٱلۡمُؤۡمِنَٰتِ فَمِن مَّا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُكُم مِّن فَتَيَٰتِكُمُ ٱلۡمُؤۡمِنَٰتِۚ وَٱللَّهُ أَعۡلَمُ بِإِيمَٰنِكُمۚ بَعۡضُكُم مِّنۢ بَعۡضٖۚ فَٱنكِحُوهُنَّ بِإِذۡنِ أَهۡلِهِنَّ وَءَاتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِ مُحۡصَنَٰتٍ غَيۡرَ مُسَٰفِحَٰتٖ وَلَا مُتَّخِذَٰتِ أَخۡدَانٖۚ فَإِذَآ أُحۡصِنَّ فَإِنۡ أَتَيۡنَ بِفَٰحِشَةٖ فَعَلَيۡهِنَّ نِصۡفُ مَا عَلَى ٱلۡمُحۡصَنَٰتِ مِنَ ٱلۡعَذَابِۚ ذَٰلِكَ لِمَنۡ خَشِيَ ٱلۡعَنَتَ مِنكُمۡۚ وَأَن تَصۡبِرُواْ خَيۡرٞ لَّكُمۡۗ وَٱللَّهُ غَفُورٞ رَّحِيمٞ

Und wer von Euch finanziell nicht dazu in der Lage ist, keusche gläubige (freie) Frauen zu heiraten, der kann ehelichen, was Eure Rechte an gläubigen (leibeigenen) Frauen besitzt. Und Allah weiß am besten um Euren Glauben Bescheid. Ihr stammt (ja) voneinander ab. Heiratet sie also mit der Zustimmung ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihre Morgengabe im üblichen Maß, keusche Frauen, weder unzüchtige noch solche, die einen festen (außerehelichen) Partner haben. Wenn sie (die geehelichten Sklavinnen) nun verheiratet sind und dann eine Schandtat begehen, so müssen sie mit der Hälfte des Strafmaßes[1] der (freien) verheirateten Frau bestraft werden. Dies gilt für denjenigen von Euch, der Unzucht befürchtet. Und wenn Ihr Euch in Geduld übt, ist dies besser für Euch. Und Allah ist vergebend und barmherzig


1- - Das Strafmaß ist im Vers 24:2 erwähnt.


Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 26

يُرِيدُ ٱللَّهُ لِيُبَيِّنَ لَكُمۡ وَيَهۡدِيَكُمۡ سُنَنَ ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِكُمۡ وَيَتُوبَ عَلَيۡكُمۡۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٞ

Allah will Euch dies erläutern, Euch auf die Wege derer (Völker) vor Euch leiten und Eure Reue annehmen. Und Allah ist allwissend und weise



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 27

وَٱللَّهُ يُرِيدُ أَن يَتُوبَ عَلَيۡكُمۡ وَيُرِيدُ ٱلَّذِينَ يَتَّبِعُونَ ٱلشَّهَوَٰتِ أَن تَمِيلُواْ مَيۡلًا عَظِيمٗا

Und Allah will Eure Reue annehmen, doch diejenigen, die ihren Gelüsten folgen, wollen, dass Ihr gewaltig abweicht



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 28

يُرِيدُ ٱللَّهُ أَن يُخَفِّفَ عَنكُمۡۚ وَخُلِقَ ٱلۡإِنسَٰنُ ضَعِيفٗا

Allah will es Euch erleichtern, und der Mensch wurde (ja) schwach erschaffen



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 29

يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَأۡكُلُوٓاْ أَمۡوَٰلَكُم بَيۡنَكُم بِٱلۡبَٰطِلِ إِلَّآ أَن تَكُونَ تِجَٰرَةً عَن تَرَاضٖ مِّنكُمۡۚ وَلَا تَقۡتُلُوٓاْ أَنفُسَكُمۡۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ بِكُمۡ رَحِيمٗا

O Ihr, die Ihr bereits glaubt, verleibt Euch nicht Euer Vermögen untereinander mit Falschem ein, vielmehr soll es ein Handel in gegenseitiger Übereinkunft zwischen Euch sein. Und tötet Euch nicht selbst, Allah ist doch mit Euch barmherzig!



Sura: Die Sure an-Nisāʾ

Aya : 30

وَمَن يَفۡعَلۡ ذَٰلِكَ عُدۡوَٰنٗا وَظُلۡمٗا فَسَوۡفَ نُصۡلِيهِ نَارٗاۚ وَكَانَ ذَٰلِكَ عَلَى ٱللَّهِ يَسِيرًا

Und wer dies (dennoch) übertreterisch und unterdrückerisch tut, den werden Wir in einem Feuer schmoren lassen. Und dies ist Allah ein Leichtes!