Sura: Die Sure al-Baqara

Aya : 229

ٱلطَّلَٰقُ مَرَّتَانِۖ فَإِمۡسَاكُۢ بِمَعۡرُوفٍ أَوۡ تَسۡرِيحُۢ بِإِحۡسَٰنٖۗ وَلَا يَحِلُّ لَكُمۡ أَن تَأۡخُذُواْ مِمَّآ ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ شَيۡـًٔا إِلَّآ أَن يَخَافَآ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِۖ فَإِنۡ خِفۡتُمۡ أَلَّا يُقِيمَا حُدُودَ ٱللَّهِ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡهِمَا فِيمَا ٱفۡتَدَتۡ بِهِۦۗ تِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِ فَلَا تَعۡتَدُوهَاۚ وَمَن يَتَعَدَّ حُدُودَ ٱللَّهِ فَأُوْلَـٰٓئِكَ هُمُ ٱلظَّـٰلِمُونَ

Die Scheidung ist zweimal. Dann ist (die Frau) im Üblichen zu behalten oder im Guten zu entlassen. Und es ist Euch nicht erlaubt, auch nur etwas von dem (der Brautgabe) zu nehmen, was Ihr ihnen gegeben habt, es sei denn, beide befürchten, die Grenzen Allahs nicht einzuhalten. Wenn Ihr also befürchtet, beide könnten die Grenzen Allahs nicht einhalten, so ist das (Geld), womit sie sich (aus der Ehe) ablöst, für beide keine Sünde. Jene sind die Grenzen Allahs, also überschreitet sie nicht! Und wer Allahs Grenzen überschreitet, jene sind die Übeltäter