Capítulo: Die Sure al-Baqara

Verso : 180

كُتِبَ عَلَيۡكُمۡ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ ٱلۡمَوۡتُ إِن تَرَكَ خَيۡرًا ٱلۡوَصِيَّةُ لِلۡوَٰلِدَيۡنِ وَٱلۡأَقۡرَبِينَ بِٱلۡمَعۡرُوفِۖ حَقًّا عَلَى ٱلۡمُتَّقِينَ

Euch wurde vorgeschrieben, wenn Euch der Tod ereilt und er (der Verstorbene) Gut hinterlässt, das Testament für die Eltern und Verwandten im Üblichen aufzusetzen. Eine Pflicht für die Gottesfürchtigen.[1]


1- - Der Vers ist durch die Verse über das Pflichterbe (z. B. 4:11 f.) aufgehoben.


Capítulo: Die Sure al-Baqara

Verso : 240

وَٱلَّذِينَ يُتَوَفَّوۡنَ مِنكُمۡ وَيَذَرُونَ أَزۡوَٰجٗا وَصِيَّةٗ لِّأَزۡوَٰجِهِم مَّتَٰعًا إِلَى ٱلۡحَوۡلِ غَيۡرَ إِخۡرَاجٖۚ فَإِنۡ خَرَجۡنَ فَلَا جُنَاحَ عَلَيۡكُمۡ فِي مَا فَعَلۡنَ فِيٓ أَنفُسِهِنَّ مِن مَّعۡرُوفٖۗ وَٱللَّهُ عَزِيزٌ حَكِيمٞ

Und denjenigen von Euch, die versterben und Ehefrauen hinterlassen, (obliegt) das Vermächtnis für ihre Frauen, eine Versorgung für ein Jahr, ohne sie (aus dem Haus des Mannes) zu vertreiben.[1] Wenn sie hinausgehen, so ist für Euch keine Sünde, was sie selbst im Üblichen getan haben. Und Allah ist ehrwürdig und weise


1- - Diese Regel ist aufgehoben, zuvor mussten die Erben des Verstorbenen wie hier im Vers genannt die Ehefrau ein Jahr lang im Haus des Mannes wohnen lassen und für ihren Unterhalt aufkommen.


Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 7

لِّلرِّجَالِ نَصِيبٞ مِّمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٰلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَ وَلِلنِّسَآءِ نَصِيبٞ مِّمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٰلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَ مِمَّا قَلَّ مِنۡهُ أَوۡ كَثُرَۚ نَصِيبٗا مَّفۡرُوضٗا

Den Männern steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil an dem zu, was die Eltern und Verwandten hinterlassen, sei es wenig davon oder viel; ein verpflichtender Anteil



Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 8

وَإِذَا حَضَرَ ٱلۡقِسۡمَةَ أُوْلُواْ ٱلۡقُرۡبَىٰ وَٱلۡيَتَٰمَىٰ وَٱلۡمَسَٰكِينُ فَٱرۡزُقُوهُم مِّنۡهُ وَقُولُواْ لَهُمۡ قَوۡلٗا مَّعۡرُوفٗا

Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waise und Bedürftige teilnehmen, so versorgt sie davon und redet ihnen gut zu!



Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 9

وَلۡيَخۡشَ ٱلَّذِينَ لَوۡ تَرَكُواْ مِنۡ خَلۡفِهِمۡ ذُرِّيَّةٗ ضِعَٰفًا خَافُواْ عَلَيۡهِمۡ فَلۡيَتَّقُواْ ٱللَّهَ وَلۡيَقُولُواْ قَوۡلٗا سَدِيدًا

Es sollen sich jedoch die in Acht nehmen, die (finanziell) schwache Nachkommen hinterlassen, um die sie bangen. Sie sollen Allah fürchten und vernünftige Worte sprechen



Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 11

يُوصِيكُمُ ٱللَّهُ فِيٓ أَوۡلَٰدِكُمۡۖ لِلذَّكَرِ مِثۡلُ حَظِّ ٱلۡأُنثَيَيۡنِۚ فَإِن كُنَّ نِسَآءٗ فَوۡقَ ٱثۡنَتَيۡنِ فَلَهُنَّ ثُلُثَا مَا تَرَكَۖ وَإِن كَانَتۡ وَٰحِدَةٗ فَلَهَا ٱلنِّصۡفُۚ وَلِأَبَوَيۡهِ لِكُلِّ وَٰحِدٖ مِّنۡهُمَا ٱلسُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ إِن كَانَ لَهُۥ وَلَدٞۚ فَإِن لَّمۡ يَكُن لَّهُۥ وَلَدٞ وَوَرِثَهُۥٓ أَبَوَاهُ فَلِأُمِّهِ ٱلثُّلُثُۚ فَإِن كَانَ لَهُۥٓ إِخۡوَةٞ فَلِأُمِّهِ ٱلسُّدُسُۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصِي بِهَآ أَوۡ دَيۡنٍۗ ءَابَآؤُكُمۡ وَأَبۡنَآؤُكُمۡ لَا تَدۡرُونَ أَيُّهُمۡ أَقۡرَبُ لَكُمۡ نَفۡعٗاۚ فَرِيضَةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمٗا

Allah bestimmt das Vermächtnis für Eure Kinder, dem männlichen steht der Anteil von zwei weiblichen (Erben) zu.[1] Wenn es mehr als zwei Frauen (Töchter) sind, so erhalten sie zwei Drittel dessen, was er hinterließ. Und wenn es eine (Tochter) ist, erhält sie die Hälfte (des Erbes). Und seine Eltern erhalten jeweils ein Sechstel dessen, was er hinterließ, wenn er Kinder hat. Doch wenn er keine Kinder hat und seine Eltern von ihm erben, so erhält die Mutter ein Drittel. Hat er jedoch Brüder, so erhält die Mutter ein Sechstel. (Dies gilt) nach dem Vermächtnis,[2] das ausgestellt wurde, oder Schulden.[3] Eure Eltern und Eure Söhne, Ihr wisst nicht, wer Euch im Nutzen näher steht. Es (das Erbe) ist als Pflicht von Allah (vorgeschrieben). Allah ist ja allwissend und weise


1- - Dieses Prinzip gilt nur in speziellen Fällen im Erbrecht, Frauen können auch einen höheren Anteil erhalten als männliche Erben. Dies hängt von der Erbkonstellation ab.


2- - Das islamische Recht unterscheidet zwischem dem Vermächtnis (waṣiyya) und dem Pflichterbe. Das Vermächtnis ist ein Almosen an Personen, die nicht als Pflichterben infrage kommen, die Gesamtmenge des Vermächtnisses darf höchstens ein Drittel betragen. Die Verse 4:11 f. und 4:176 regeln zusammen mit einigen Hadithen das Pflichterbe.


3- - Vor dem Pflichterbe werden die Begräbniskosten, Schulden und das Vermächtnis ein Almosen des Verstorbenen vom Nachlass abgezogen. Der Rest wird nach den Pflichtanteilen aufgeteilt.


Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 12

۞وَلَكُمۡ نِصۡفُ مَا تَرَكَ أَزۡوَٰجُكُمۡ إِن لَّمۡ يَكُن لَّهُنَّ وَلَدٞۚ فَإِن كَانَ لَهُنَّ وَلَدٞ فَلَكُمُ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكۡنَۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصِينَ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٖۚ وَلَهُنَّ ٱلرُّبُعُ مِمَّا تَرَكۡتُمۡ إِن لَّمۡ يَكُن لَّكُمۡ وَلَدٞۚ فَإِن كَانَ لَكُمۡ وَلَدٞ فَلَهُنَّ ٱلثُّمُنُ مِمَّا تَرَكۡتُمۚ مِّنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ تُوصُونَ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٖۗ وَإِن كَانَ رَجُلٞ يُورَثُ كَلَٰلَةً أَوِ ٱمۡرَأَةٞ وَلَهُۥٓ أَخٌ أَوۡ أُخۡتٞ فَلِكُلِّ وَٰحِدٖ مِّنۡهُمَا ٱلسُّدُسُۚ فَإِن كَانُوٓاْ أَكۡثَرَ مِن ذَٰلِكَ فَهُمۡ شُرَكَآءُ فِي ٱلثُّلُثِۚ مِنۢ بَعۡدِ وَصِيَّةٖ يُوصَىٰ بِهَآ أَوۡ دَيۡنٍ غَيۡرَ مُضَآرّٖۚ وَصِيَّةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَٱللَّهُ عَلِيمٌ حَلِيمٞ

Und Euch (Ehemännern) steht die Hälfte dessen zu, was Eure Ehefrauen hinterlassen haben, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, so steht Euch (Ehemännern) ein Viertel dessen zu, was sie (die Ehefrauen) hinterlassen haben; nach einem Vermächnis, das sie ausgestellt haben, oder Schulden. Und ihnen (den Ehefrauen) steht ein Viertel dessen zu, was Ihr (Ehemänner) hinterlassen habt, wenn Ihr keine Kinder habt. Wenn Ihr jedoch Kinder habt, so steht ihnen (den Ehefrauen) ein Achtel dessen zu, was Ihr (Ehemänner) hinterlassen habt, nach einem Vermächnis, das Ihr ausgestellt habt, oder Schulden. Und wenn ein Mann über eine Seitenlinie[1] beerbt wird, oder eine Frau, und er einen Bruder oder eine Schwester hat, so steht jedem der beiden ein Sechstel zu. Wenn es mehr als diese sind, so sind sie Teilhaber an einem Drittel; (dies gilt) nach dem Vermächtnis, das ausgestellt wurde, oder Schulden ohne Schädigung; als Vermächtnis von Allah. Und Allah ist allwissend und nachsichtig


1- - Ar. kalāla ‚Kranz‘: Ein Verstorbener hat keine Vorfahren und Nachkommen, in diesem Fall vererbt er seinen Nachlass über die Seitenlinie an Geschwister, Ehepartner etc.


Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 19

يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا يَحِلُّ لَكُمۡ أَن تَرِثُواْ ٱلنِّسَآءَ كَرۡهٗاۖ وَلَا تَعۡضُلُوهُنَّ لِتَذۡهَبُواْ بِبَعۡضِ مَآ ءَاتَيۡتُمُوهُنَّ إِلَّآ أَن يَأۡتِينَ بِفَٰحِشَةٖ مُّبَيِّنَةٖۚ وَعَاشِرُوهُنَّ بِٱلۡمَعۡرُوفِۚ فَإِن كَرِهۡتُمُوهُنَّ فَعَسَىٰٓ أَن تَكۡرَهُواْ شَيۡـٔٗا وَيَجۡعَلَ ٱللَّهُ فِيهِ خَيۡرٗا كَثِيرٗا

O Ihr, die Ihr bereits glaubt, es ist Euch nicht erlaubt, die Frauen gegen ihren Willen zu erben.[1] Und haltet sie nicht (von der Ehe) ab, damit Ihr einen Teil dessen wegnehmen könnt, was Ihr ihnen gegeben habt, es sei denn, sie begehen eine offenkundige Schandtat. Und lebt mit ihnen im Guten! Und auch wenn Ihr sie verabscheut, so verabscheut Ihr vielleicht etwas, worin Allah viel Gutes gelegt hat


1- - Vor dem Islam gehörten die Frauen eines Mannes zum Nachlass, die mit seinem Vermögen unter den Erben verteilt wurden.


Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 33

وَلِكُلّٖ جَعَلۡنَا مَوَٰلِيَ مِمَّا تَرَكَ ٱلۡوَٰلِدَانِ وَٱلۡأَقۡرَبُونَۚ وَٱلَّذِينَ عَقَدَتۡ أَيۡمَٰنُكُمۡ فَـَٔاتُوهُمۡ نَصِيبَهُمۡۚ إِنَّ ٱللَّهَ كَانَ عَلَىٰ كُلِّ شَيۡءٖ شَهِيدًا

Und für jeden haben Wir Nächste[1] für das bestimmt, was die Eltern und nächsten Verwandten an Erbe hinterlassen. Und gebt denjenigen, an die Ihr durch Eide gebunden seid,[2] ihren Anteil! Allah ist gewiss über alle Dinge Zeuge


1- - Mit den Nächsten sind die Verwandten gemeint, die den höchsten Anspruch auf das Erbe haben, dies können Pflicht- oder Resterben oder aber auch nicht erbberechtigte Verwandte sein, die einen Anteil des Nachlasses über das freiwillige Vermächtnis erhalten.


2- - Dieser Vers wird unterschiedlich gedeutet: Er könnte durch 8:75 aufgehoben sein und sich auf die alte Praxis beziehen, dass Leute durch einen speziellen Schwur vor dem Islam erbberechtigt waren.
Der Begriff Eid im Vers könnte sich aber auch auf das Walāʾ-Verhältnis beziehen, das auch zum Erbe berechtigt, somit wäre der Vers nicht aufgehoben. Das Walāʾ-Verhältnis besteht zum Beispiel zwischen einem ehemaligen Sklaven und der Person, die ihn befreit hat; beide erben voneinander.


Capítulo: Die Sure an-Nisāʾ

Verso : 176

يَسۡتَفۡتُونَكَ قُلِ ٱللَّهُ يُفۡتِيكُمۡ فِي ٱلۡكَلَٰلَةِۚ إِنِ ٱمۡرُؤٌاْ هَلَكَ لَيۡسَ لَهُۥ وَلَدٞ وَلَهُۥٓ أُخۡتٞ فَلَهَا نِصۡفُ مَا تَرَكَۚ وَهُوَ يَرِثُهَآ إِن لَّمۡ يَكُن لَّهَا وَلَدٞۚ فَإِن كَانَتَا ٱثۡنَتَيۡنِ فَلَهُمَا ٱلثُّلُثَانِ مِمَّا تَرَكَۚ وَإِن كَانُوٓاْ إِخۡوَةٗ رِّجَالٗا وَنِسَآءٗ فَلِلذَّكَرِ مِثۡلُ حَظِّ ٱلۡأُنثَيَيۡنِۗ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ لَكُمۡ أَن تَضِلُّواْۗ وَٱللَّهُ بِكُلِّ شَيۡءٍ عَلِيمُۢ

Sie fragen Dich (Muhammad). Sag: „Allah antwortet Euch zum Erbe über die Seitenlinien:[1] Wenn ein Mensch stirbt und kein Kind, aber eine Schwester hat, so steht ihr die Hälfte dessen zu, was er hinterließ. Und auch er beerbt sie, wenn sie (sterben sollte und) kein Kind hat. Und wenn es zwei (Schwestern) sind, so erhalten sie zwei Drittel dessen, was er hinterließ. Und wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, so erhält der Mann den Anteil von zwei Frauen.[2] Allah erklärt Euch (dies), damit Ihr nicht abirrt. Und Allah weiß um alles genau.“


1- - S. Vers 12 dieser Sure, kalāla ist der Erbfall, wenn der Verstorbene keine lebenden Nachkommen und Vorfahren hat.


2- - Zum Erbrecht für Frauen s. die Fußnote zum Vers 4:10.


Capítulo: Die Sure al-Māʾida

Verso : 106

يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ شَهَٰدَةُ بَيۡنِكُمۡ إِذَا حَضَرَ أَحَدَكُمُ ٱلۡمَوۡتُ حِينَ ٱلۡوَصِيَّةِ ٱثۡنَانِ ذَوَا عَدۡلٖ مِّنكُمۡ أَوۡ ءَاخَرَانِ مِنۡ غَيۡرِكُمۡ إِنۡ أَنتُمۡ ضَرَبۡتُمۡ فِي ٱلۡأَرۡضِ فَأَصَٰبَتۡكُم مُّصِيبَةُ ٱلۡمَوۡتِۚ تَحۡبِسُونَهُمَا مِنۢ بَعۡدِ ٱلصَّلَوٰةِ فَيُقۡسِمَانِ بِٱللَّهِ إِنِ ٱرۡتَبۡتُمۡ لَا نَشۡتَرِي بِهِۦ ثَمَنٗا وَلَوۡ كَانَ ذَا قُرۡبَىٰ وَلَا نَكۡتُمُ شَهَٰدَةَ ٱللَّهِ إِنَّآ إِذٗا لَّمِنَ ٱلۡأٓثِمِينَ

O Ihr, die Ihr bereits glaubt, die Zeugenaussage (bezeugen) unter Euch, wenn einen von Euch der Tod ereilt, beim Vermächtnis zwei zuverlässige Leute von Euch, oder zwei, die nicht von Euch sind, wenn Ihr auf Erden unterwegs seid und Euch das Schicksal des Todes ereilt. Ihr haltet beide (Zeugen) nach dem Gebet fest, sodann sollen sie bei Allah schwören, wenn Ihr zweifelt, „wir erkaufen damit keinen geringen Gewinn, selbst wenn er (der Verstorbene) ein Verwandter wäre. Und wir verheimlichen nicht das Zeugnis Allahs, sonst wären wir ja sündig.“



Capítulo: Die Sure al-Māʾida

Verso : 107

فَإِنۡ عُثِرَ عَلَىٰٓ أَنَّهُمَا ٱسۡتَحَقَّآ إِثۡمٗا فَـَٔاخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ ٱلَّذِينَ ٱسۡتَحَقَّ عَلَيۡهِمُ ٱلۡأَوۡلَيَٰنِ فَيُقۡسِمَانِ بِٱللَّهِ لَشَهَٰدَتُنَآ أَحَقُّ مِن شَهَٰدَتِهِمَا وَمَا ٱعۡتَدَيۡنَآ إِنَّآ إِذٗا لَّمِنَ ٱلظَّـٰلِمِينَ

Wenn jedoch herausgefunden wird, dass beide eine Sünde (Falschaussage) begangen haben, so sollen zwei andere (Verwandte des Verstorbenen) von denen, die von den ersten beiden (inkorrekten Zeugen) geschädigt wurden, an ihre Stelle treten. Sie sollen schwören: „Bei Allah, unser Zeugnis ist korrekter als das Zeugnis jener beiden (Zeugen), und wir verletzen kein Recht! Sonst wären wir ja Übeltäter.“



Capítulo: Die Sure al-Māʾida

Verso : 108

ذَٰلِكَ أَدۡنَىٰٓ أَن يَأۡتُواْ بِٱلشَّهَٰدَةِ عَلَىٰ وَجۡهِهَآ أَوۡ يَخَافُوٓاْ أَن تُرَدَّ أَيۡمَٰنُۢ بَعۡدَ أَيۡمَٰنِهِمۡۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱسۡمَعُواْۗ وَٱللَّهُ لَا يَهۡدِي ٱلۡقَوۡمَ ٱلۡفَٰسِقِينَ

Dies trägt eher dazu bei, dass sie das Zeugnis korrekt ablegen oder dass sie (die ersten Zeugen) befürchten müssen, dass Eide nach ihren Eiden abgelehnt werden. Und fürchtet Allah und gehorcht! Und Allah leitet das frevlerische Volk nicht recht