Capítulo: Die Sure al-Baqara

Verso : 184

أَيَّامٗا مَّعۡدُودَٰتٖۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٖ فَعِدَّةٞ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَۚ وَعَلَى ٱلَّذِينَ يُطِيقُونَهُۥ فِدۡيَةٞ طَعَامُ مِسۡكِينٖۖ فَمَن تَطَوَّعَ خَيۡرٗا فَهُوَ خَيۡرٞ لَّهُۥۚ وَأَن تَصُومُواْ خَيۡرٞ لَّكُمۡ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ

(Gefastet wird) für gezählte Tage. Wer also von Euch krank oder auf Reisen ist, so soll er eine Zahl anderer Tage (fasten). Und diejenigen, die es vermögen, müssen die Speisesühne für einen Armen leisten.[1] Und wer freiwillig Gutes tut, für den ist dies besser. Und dass Ihr fastet, ist besser für Euch, wenn Ihr es nur wüsstet!


1- - Dies wird durch den folgenden Vers eingeschränkt, die Speisesühne ist nur noch Muslimen offen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr damit rechnen, fasten zu können.


Capítulo: Die Sure al-Baqara

Verso : 196

وَأَتِمُّواْ ٱلۡحَجَّ وَٱلۡعُمۡرَةَ لِلَّهِۚ فَإِنۡ أُحۡصِرۡتُمۡ فَمَا ٱسۡتَيۡسَرَ مِنَ ٱلۡهَدۡيِۖ وَلَا تَحۡلِقُواْ رُءُوسَكُمۡ حَتَّىٰ يَبۡلُغَ ٱلۡهَدۡيُ مَحِلَّهُۥۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ بِهِۦٓ أَذٗى مِّن رَّأۡسِهِۦ فَفِدۡيَةٞ مِّن صِيَامٍ أَوۡ صَدَقَةٍ أَوۡ نُسُكٖۚ فَإِذَآ أَمِنتُمۡ فَمَن تَمَتَّعَ بِٱلۡعُمۡرَةِ إِلَى ٱلۡحَجِّ فَمَا ٱسۡتَيۡسَرَ مِنَ ٱلۡهَدۡيِۚ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ ثَلَٰثَةِ أَيَّامٖ فِي ٱلۡحَجِّ وَسَبۡعَةٍ إِذَا رَجَعۡتُمۡۗ تِلۡكَ عَشَرَةٞ كَامِلَةٞۗ ذَٰلِكَ لِمَن لَّمۡ يَكُنۡ أَهۡلُهُۥ حَاضِرِي ٱلۡمَسۡجِدِ ٱلۡحَرَامِۚ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ شَدِيدُ ٱلۡعِقَابِ

Und vollendet den Hadsch und die Besuchspilgerfahrt (ʿUmra) für Allah! Und wenn Ihr abgehalten werdet, so (gebt), was Euch als Opfertier leichtfällt![1] Und schert Eure Häupter erst, wenn das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat! Wer von Euch also krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, der soll eine Sühne in Form von Fasten, Almosen oder Tieropfer leisten.[2] Und wenn Ihr sicher seid: Wer dann im Genuss die Besuchspilgerfahrt (ʿUmra) mit dem Hadsch verbindet,[3] der soll ein Opfertier darbringen, wie es ihm leichtfällt. Wer jedoch keines findet, der soll drei Tage im Hadsch fasten und sieben, wenn Ihr wieder zu Hause seid; dies sind insgesamt zehn (Tage). Jenes gilt für den, dessen Familie nicht bei der heiligen Moschee ansässig ist. Und fürchtet Allah und wisset, dass Allah streng im Strafen ist!


1- - Dies bezieht sich auf den Fall, dass jemand in den Zustand der Pilgerweihe eingetreten ist und davon abgehalten wird, Mekka zu betreten. Er kann den Weihezustand beenden, muss jedoch ein Opfertier schlachten.


2- - Im Hadsch ist es verboten, Haare und Nägel zu kürzen. Wer jedoch wegen einer Krankheit dies tun muss, der darf es, muss jedoch eine Sühneleistung erbringen.


3- - Gemeint ist die Hadschform des Tamattuʿ (‚Genuss‘): der Pilger reist zur ʿUmra an, beendet den Weihezustand, genießt (tamattaʿa) die Aufhebung der Weihegebote bis zum Hadschbeginn und tritt dann wieder in den Weihezustand ein.


Capítulo: Die Sure aṣ-Ṣāffāt

Verso : 107

وَفَدَيۡنَٰهُ بِذِبۡحٍ عَظِيمٖ

Und Wir erlösten ihn (Ismael) gegen ein gewaltiges Opfertier.[1]


1- - In Erinnerung an dieses Ereignis findet im Islam zur Hadschsaison das Opferfest statt.